Polizeibeamte des Bundes und in vielen Bundesländern erhalten eine kostenfreie Heilfürsorge für den Krankheitsfall und haben freie Arztwahl. In einigen Bundesländern besteht die Wahlmöglichkeit zur Beihilfe in der Krankenversicherung. Nach der Ausbildung oder des Studiums gibt es Unterschiede im Beitrag zur Heilfürsorge- man spricht dann nicht von einer freien Heilfürsorge.
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Pflegeversicherung. Hier ist darauf zu achten, dass diese bereits zu Beginn der Diensttätigkeit einen lückenlosen Versicherungsverlauf aufzeigt. Bei verspäteten beantragen oder vergessen kann es zu empfindlichen Bußgeldstrafen bis 2.500€ kommen. Wir empfehlen daher eine Beratung im Kreise der Familie bereits vor Beginn der Dienstzeit, um alles in Ruhe beantragen zu können und ohne Lücken versichert zu sein!
Der Polizist kann für seine berücksichtigungsfähigen Angehörigen (Ehefrau oder Kind) nur Beihilfe beantragen. Für die Angehörigen ist die Absicherung der Restkosten zwingend erforderlich und gesetzlich vorgeschrieben.
Beamte auf Widerruf (Auszubildende/ Studenten):
freie Heilfürsorge in allen Bundesländern
Beamte auf Probe:
Heilfürsorge, freie Heilfürsorge oder Beihilfe je nach Bundesland
Beamte auf Lebzeit:
Heilfürsorge, freie Heilfürsorge, Beihilfe je nach Bundesland
Beamte in Pension:
Beihilfe in allen Bundesländern
Ob Anspruch auf freie Heilfürsorge oder Heilfürsorge mit Beitrag besteht ist vom jeweiligen Bundesland abhängig.
- grundsätzlich haben Polizeibeamte während ihrer Ausbildung freie Heilfürsorge
- freie Heilfürsorge haben Polizeibeamte während ihrer gesamten aktiven Dienstzeit in folgenden Bundesländern:
- in Baden-Württemberg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
- In allen anderen Bundesländern gelten die entsprechenden Bestimmungen in den Polizeibeamtengesetzen nach den Heilfürsorge- und Beihilfevorschriften der Länder.
Mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst endet grundsätzlich der Anspruch auf Heilfürsorge, in der Regel mit Versetzung in den Ruhestand. Der Beamte mit Versorgungsbezügen hat dann Anspruch auf 70% Beihilfe. Somit ist die Restkostenabsicherung in Höhe von 30% unabdingbar und gesetzlich vorgeschrieben. Für diese 30% Restkostenabsicherung wird bei Beginn des Polizeidienstes eine Anwartschaft auf den bestehenden Gesundheitszustand (kleine Anwartschaft) beantragt. Spätestens bei Wechsel in das Beamtenverhältnis auf Lebzeit wird zusätzlich das Eintrittsalter (große Anwartschaft) eingefroren.
Wir haben für Sie die individuelle Lösung bei der Behilfeabsicherung bzw. der Anwartschaftsversicherung und Pflegepflichtversicherung.
Habe ich eine Pflegeversicherung mit kleiner oder großen Anwartschaft, Beihilfeergänzung, Kur- und Krankenhaustagegeld?
Habe ich eine spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung mit Teil- und Vollzugsdienstklausel oder gar nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Habe ich eine Unfallversicherung mit Verteidigung und Rettung von Menschenleben?
Habe ich eine wichtige Kombination aus Dienstunfähigkeit und Rentenzusatzversicherung?
Habe ich den Inhalt meiner Versicherungen wirklich verstanden oder bezahle ich nur?