Ist Ihre Pension wirklich sicher?
NEIN! Auch hier kommt es immer mehr zu Kürzungen. Aktuelle Grundlagen der Beamtenversorgung:

  • Ein Polizeibeamter muss 40 Dienstjahre leisten, um die maximale Pension in Höhe von 71,75 % zu bekommen.
  • Polizeibeamte die erst nach ihrem 22. Lebensjahr in den Polizeidienst eintreten, können die Maximalpension nicht erreichen, sondern haben erhebliche Kürzungen
  • Durch die immer geringer werdende Pension, ist die Privatvorsorge unabdingbar.

Für jedes volle Jahr der ruhegehaltfähigen Dienstzeit erhöht sich der Ruhegehaltssatz zur Zeit um 1,79375 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.

Der Höchstruhegehaltssatz beträgt zur Zeit 71,75 %. Er wird nach 40 ruhegehaltfähigen Dienstjahren erreicht.

Beispiel:
Ruhegehaltfähige Dienstzeit = 25 Jahre 150 Tage
25 + 150/365 = 25,4109 Jahre = 25,41 Jahre
25,41 Jahre x 1,79375 = 45,579 = 45,58 % als Ruhegehaltssatz

Wir ermitteln Ihre individuelle Versorgungslücke und erarbeiten ein intelligentes, auf Sie zugeschnittenes, Altersvorsorgekonzept.

DIENSTANFÄNGER

Pflegepflicht mit
Anwartschaft oder Beihilfe

DIENST + BERUFS-
UNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG

DIENST +
PRIVATHAFTPFLICHT

ALTERSVORSORGE

UNFALLVERSICHERUNG

BEAMTENDARLEHEN

SPEZIALKRÄFTE

TIPPS

Checkliste

  • Habe ich eine Pflegeversicherung mit kleiner oder großen Anwartschaft, Beihilfeergänzung, Kur- und Krankenhaustagegeld?

  • Habe ich eine spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung mit Teil- und Vollzugsdienstklausel oder gar nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

  • Habe ich eine Unfallversicherung mit Verteidigung und Rettung von Menschenleben?

  • Habe ich eine wichtige Kombination aus Dienstunfähigkeit und Rentenzusatzversicherung?

  • Habe ich den Inhalt meiner Versicherungen wirklich verstanden oder bezahle ich nur?

Sie sind sich nicht sicher? Wir beantworten gern Ihre Fragen!

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