Wozu braucht ein Polizeibeamter eine Dienstunfähigkeitsversicherung?
Polizeibeamte werden bei Minderung ihrer Arbeitskraft durch körperliche oder geistige Schäden dienstunfähig, teildienstunfähig oder auch vollzugsdienstunfähig. Es wird bei Vorlage der Entlassungsurkunde beim Versicherer nicht mehr auf Berufsunfähigkeit geprüft!

Benötigt bereits ein Polizeianwärter eine Dienstunfähigkeitsabsicherung?
Der Beruf des Polizeibeamten birgt gewisse Risiken. Die Anwärter begeben sich in ein völlig neues Betätigungsfeld mit unterschiedlichen körperlichen Herausforderungen. Ob im Dienstsport, den Praktikas oder in der Freizeit- keiner ist vor Unfällen gefeit. Die Möglichkeit einer frühzeitigen Absicherung gegen Dienstunfähigkeit schützt den Anwärter und dessen Familie vor finanziellen Einschränkungen und Belastungen. Während der Zeit Beamter auf Widerruf besteht kein Versicherungsschutz über den Dienstherren! 

Reicht eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung aus?
Nein! Nur die speziellen Dienstunfähigkeitsklauseln unterwerfen sich bei der Leistungsprüfung der Entscheidung des Amtsarztes.

Sind die Bedingungswerke bei den Versicherern für alle Polizisten gleich?
Nein! Es gibt nur wenige Versicherer mit den entscheidenden „speziellen Dienstunfähigkeiten“ für Polizeibeamte. Besonders bei Polizeianwärtern haben Versicherer große Unterschiede der Absicherung. So verweisen einige Gesellschaften den Anwärter in einen anderen Beruf, wenn er denn etwas anderes noch tun kann und zahlen keine Leistung (abstrakte Verweisung). Hier gilt besondere Obacht und genaues Lesen des Kleingedruckten!

Welche Versorgungsansprüche haben Beamte auf Widerruf, Probe und auf Lebenszeit?
Beamte auf Widerruf sind in der Ausbildung und werden bei Dienstunfähigkeit entlassen. Beamte auf Probe erhalten nur bei einem Dienstunfall ein anteiliges Ruhegehalt. Beamte auf Lebenszeit werden bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Aber auch hier entstehen eklatante Versorgungslücken und eine Wartezeit von 60 Dienstmonaten muss erfüllt sein.

Ist die Versorgungslücke zu berechnen?
Ja. Durch unseren speziellen Versorgungsrechner für Polizeibeamte.

Warum soll ich die Dienstunfähigkeitsabsicherung im Rahmen des Polizeikonzeptes beantragen?
Unser Team, bestehend aus ehemaligen und aktiven Polizisten, hat langjährige und praxiserprobte Erfahrungen mit Versicherungen. So können wir ganz bestimmte Tarife und Leistungsinhalte empfehlen. In vielen gemeinsamen Lesestunden haben wir mit Kollegen Versicherungswerke bestimmter Gesellschaften analysiert und versteckte Klauseln herausgefunden. Um Sie vor diesen Fehlern zu schützen, bieten wir Ihnen eine individuelle Beratung bereits vor Beginn der Ausbildung im Kreise der Familie. So haben Sie zu Dienstbeginn den Kopf frei und können sich auf das Wesentliche konzentrieren.
Einzigartig ist unsere Dienstanfängerpolice für Anwärter und Beamte auf Probe. Hier haben Sie den notwendigen Versicherungsschutz mit einer hervorragenden Flexibilität im weiteren Dienstleben.

Wir bieten für Polizeibeamte, auch in Sondereinheiten, durch unsere Bedingungen und Klauseln höchste Rechtssicherheit und Flexibilität.
MEK, SEK, BFE, Hubschrauberpiloten und sonstiges fliegendes Polizeipersonal sind unter speziellem Antragsverfahren versicherbar.

DIENSTANFÄNGER

Pflegepflicht mit
Anwartschaft oder Beihilfe

DIENST + BERUFS-
UNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG

DIENST +
PRIVATHAFTPFLICHT

ALTERSVORSORGE

UNFALLVERSICHERUNG

BEAMTENDARLEHEN

SPEZIALKRÄFTE

TIPPS

Checkliste

  • Habe ich eine Pflegeversicherung mit kleiner oder großen Anwartschaft, Beihilfeergänzung, Kur- und Krankenhaustagegeld?

  • Habe ich eine spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung mit Teil- und Vollzugsdienstklausel oder gar nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

  • Habe ich eine Unfallversicherung mit Verteidigung und Rettung von Menschenleben?

  • Habe ich eine wichtige Kombination aus Dienstunfähigkeit und Rentenzusatzversicherung?

  • Habe ich den Inhalt meiner Versicherungen wirklich verstanden oder bezahle ich nur?

Sie sind sich nicht sicher? Wir beantworten gern Ihre Fragen!

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