Ist Ihre Pension wirklich sicher?
NEIN! Auch hier kommt es immer mehr zu Kürzungen. Aktuelle Grundlagen der Beamtenversorgung:
- Ein Polizeibeamter muss 40 Dienstjahre leisten, um die maximale Pension in Höhe von 71,75 % zu bekommen.
- Polizeibeamte die erst nach ihrem 22. Lebensjahr in den Polizeidienst eintreten, können die Maximalpension nicht erreichen, sondern haben erhebliche Kürzungen
- Durch die immer geringer werdende Pension, ist die Privatvorsorge unabdingbar.
Für jedes volle Jahr der ruhegehaltfähigen Dienstzeit erhöht sich der Ruhegehaltssatz zur Zeit um 1,79375 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.
Der Höchstruhegehaltssatz beträgt zur Zeit 71,75 %. Er wird nach 40 ruhegehaltfähigen Dienstjahren erreicht.
Beispiel:
Ruhegehaltfähige Dienstzeit = 25 Jahre 150 Tage
25 + 150/365 = 25,4109 Jahre = 25,41 Jahre
25,41 Jahre x 1,79375 = 45,579 = 45,58 % als Ruhegehaltssatz
Wir ermitteln Ihre individuelle Versorgungslücke und erarbeiten ein intelligentes, auf Sie zugeschnittenes, Altersvorsorgekonzept.
Habe ich eine Pflegeversicherung mit kleiner oder großen Anwartschaft, Beihilfeergänzung, Kur- und Krankenhaustagegeld?
Habe ich eine spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung mit Teil- und Vollzugsdienstklausel oder gar nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Habe ich eine Unfallversicherung mit Verteidigung und Rettung von Menschenleben?
Habe ich eine wichtige Kombination aus Dienstunfähigkeit und Rentenzusatzversicherung?
Habe ich den Inhalt meiner Versicherungen wirklich verstanden oder bezahle ich nur?